Aktuelles

 

Der lange Weg

 

1. Geschädigte brauchen gute Nerven

Nach dem Unfall war bald klar, dass das Feuerwerk von damaligen Mietern des Wildenberger Schlosses veranstaltet worden war. Das halbe Dorf hatte sich schließlich darüber geärgert. Kurz darauf hatten sich auch die beiden "Veranstalter" des Feuerwerks bei mir entschuldigt. Das schätze ich immer noch sehr, doch erwartete ich damals zugleich und unmissverständlich, dass sie sich an dem finanziellen Schaden zumindest beteiligen.

Die beiden boten mir also an, sich mit den anderen aus der "Schloss-WG" beraten und eine Lösung zu finden. Ein paar Wochen später erfuhr ich auf Nachfrage, sie hätten "von der Polizei erfahren, dass es noch ein zweites Feuerwerk in der selben Nacht" gegeben hätte. Dann, so erfuhr ich, "sind wir ja nicht verantwortlich". Bei meiner Nachfrage in der Polizeiinspektion, wusste man von einem 2. Feuerwerk jedoch nichts...

2. Viel Zeit und eine Rechtschutzversicherung sind auch sinnvoll

06.12.2011: Seit dem grausamen Unfall ist ein halbes Jahr vergangen. Die Polizei ermittelt nur wegen einer Ordnungswidrigkeit (dem ungenehmigten Feuerwerk) und hat natürlich wichtigere Dinge zu tun, es dauert also.
Mein Schaden ist Zivilrecht und "mein Problem". Nach diesem guten halben Jahr erfahre ich jetzt, dass die Polizei bisher nicht heraus finden habe können, wer das Feuerwerk veranstaltet hat.(???) Zudem habe ich kein Recht Auskünfte über eine laufende Ermittlung zu erhalten...
Bisher dachte ich, so etwas gibt es nur im Film.

Daraufhin habe ich mir einen Anwalt gesucht.

14.2.2012: Ich erhalte von meiner Anwältin Nachricht, dass Bußgeld-Bescheide an beide "Verursacher" verschickt wurden. Also doch?

13.3.2012: Es ist inzwischen fast ein Jahr vergangen.
Die Zündler beschuldigten sich inzwischen entweder abwechselnd gegenseitig oder behaupteten sich an rein gar nichts mehr erinnern zu können.
Man hat sich ebenfalls mit einem Rechtsbeistand bestückt. Meine Pferdehaltung wurde via Anwalt verunglimpft, der Wert des Fohlens in Frage gestellt, mögliche andere Unfallursachen aufgezählt, das Feuerwerk verharmlost, die Entfernung zum Feuerwerk verdoppelt und das "zweite Feuerwerk" erlebte auch wieder eine Renaissance!

3. Der Prozess

10.12.12: Prozesstermin (1,5 Jahre nach dem Unfall):

Die Beklagte hatte es nicht für nötig gehalten zum Gerichtstermin zu erscheinen und ihre Anwältin saß alleine da, während der andere Beklagte auch alleine da saß, weil sein Anwalt nicht erschienen war...

Wir gewannen in erster Instanz. Der Richter hatte wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes und dem im zeitlichen Zusammenhang erfolgten Unfall meines Fohlens einen sog."Anscheinsbeweis" akzeptiert. Das Fohlen war ja nicht von einem Feuerwerkskörper direkt getötet worden.

Ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Verletzung eines Schutzgesetzes und einem Unfall besteht nur dann, wenn das Schutzgesetz typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll und sich die von dem Schutzgesetz bekämpfte Gefahr bei dem Unfall auch tatsächlich verwirklicht hat.
BGH, Entscheidung vom 22. April 1986 - VI ZR 77/85 VI ZR 77/85

Die Gerichts- und Anwaltskosten, auch meine, addierten sich für beide Verurteilten noch zu der Hauptforderung.

Auf dringende Bitten des anwesenden Verurteilten, gleich nach der Verhandlung, machten wir trotz des gewonnen Prozesses einen Gütevorschlag, nach dem wir Ratenzahlung und einen Teilbetrag -bei fristgerechter Ratenzahlung- akzeptieren würden.

Der Verurteilte war natürlich einverstanden. Es wurde vereinbart, dass er sich mit meiner Anwältin abspricht. Leider war das auch das letzte Mal für lange Zeit, dass man von dem Herrn etwas hörte...

4. Das Jahr nach dem Prozess

12.04.2013: Ein viertel Jahr ist seit dem Prozess vergangen und kein Lebenszeichen der Verurteilten. Das Leben birgt immer wieder überraschende Beobachtungen: Wartet man vielleicht darauf, dass die Sache vergessen wird?
Derweil laufen immer mehr Zinsen auf. Der Gerichtsvollzieher wurde zwischenzeitlich informiert.

01.05.13: (Szenenwechsel) Eine Mitbewohnerin des Feuerwerkers wandert entspannt an unserer Koppel vorbei und freut sich über das putzmuntere Fohlen aus diesem Jahr. Vorsichtig bemerke ich während des kurzen Gesprächs, dass Pepper vor zwei Jahren etwa gleich alt war als er starb.
Da höre ich bodenlos verblüfft: "Na, dafür haben Sie ja jetzt DAS da." Sprach's und rauscht von dannen...

15.5.13: Die Verurteilten sind zwischenzeitlich umgezogen. Der Gerichtsvollzieher versucht den neuen Wohnort heraus zu finden.

14.10.13: Die Gegenseite hat Besuch vom Gerichtsvollzieher erhalten und erklärt sich erneut mittellos. Man könne höchstens 1000 € anzahlen und den Rest -insgesamt jedoch nur die Hälfte der Summe- in Raten zu 50 €... Danach wieder Monate lang Funkstille.

09.12.13: Es kommt Bewegung in die Sache, da der Gerichtsvollzieher jetzt die Vermögensauskunft verlangt, falls die Schulden nicht auf irgend eine Art beglichen werden. Schon 2x haben sich die Verurteilten jetzt von selbst gemeldet!
Ein neues Angebot wird vorgelegt: Man könne maximal 2500 € zahlen, die man sich leihen könne, sonst müsse man in die Insolvenz gehen, dann wäre gar nichts mehr für uns drin.... Allein die Gerichts-, Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die aufgelaufenen Zinsen, überstiegen diesen Betrag inzwischen jedoch bereits deutlich.
Ich persönlich wäre so auf meinem eigenen Schaden sitzen geblieben... Das war also inakzeptabel.

24.12.13: (Szenenwechsel) Wir bekommen Weihnachtspost. Mit dabei sind die Karten von den Besitzern unserer Fohlen. Was mich besonders freut, ist, dass auch die "Beinahe" Besitzerin unseres Pepper eine ganz liebe Karte schreibt!!!!

5. Ein neues Jahr beginnt

14.01.2014: Der Druck durch den Gerichtsvollzieher führte dazu, dass ein großer Betrag auf dem Konto meiner Anwältin einging. Alles auf ein Mal. Keine Ratenzahlungen mehr? Abzüglich von Zinsen, Verfahrens- und Anwaltskosten erhalte ich letztendlich auch einen Teil meines eigenen finanziellen Schadens ersetzt...

2,5 Jahre nach dem Unfall ist die offizielle Akte damit geschlossen.

Ich verbringe mein Leben mit den Bildern des sterbenden Fohlens. Man kann das willentlich nicht abschalten. Wie muss es erst Eltern gehen, die ihre Kinder verlieren... unsäglich. Wann immer die Bilder wieder kommen, lenke ich mich irgendwie ab... Es ist ja auch nicht zu ändern...

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Fazit

Ich bedanke mich bei meiner Anwältin, Katharina Liffers, ohne deren Nerven, Sachkenntnis und Engagement wir das bestimmt nicht geschafft hätten!
Danke auch für die außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit nach dem Prozess!