Equine infektiöse Anämie (EIA)
Die ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. An EIA, der "Ansteckenden Blutarmut der Einhufer", erkranken nur Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras), andere Tierarten und Menschen sind nicht gefährdet.
Erreger ist ein Retrovirus der Blut und blutbildende Organe angreift. Er verändert sich laufend und ist äußerst widerstandsfähig. In getrocknetem Blut bleibt er ca. 7 Monate, in Harn und Kot zwei Monate, auf der Mistlege etwa einen Monat infektionsfähig. Das Virus ist nicht kälteempfindlich, direkte Sonneneinstrahlung deaktiviert es jedoch innerhalb weniger Stunden. Für die Desinfektion eignen sich neben UV Licht stark saure oder alkalische Mittel.
Ansteckung
Kontaktinfektionen von Tier zur Tier sind zwar möglich aber eher selten. In der Regel erfolgt die Infektion über virushaltiges Blut. Daher sind die Hauptüberträger blutsaugende Insekten oder auch verunreinigte Instrumente (z.B. Injektionskanülen). Tragende Stuten können ihre Fohlen infizieren.
Die Inkubationszeit beträgt einige Tage bis sechs Wochen!
Symptome
- Blutarmut (Anämie)
- Fieber bis 42°C, oft in Schüben (In fieberfreien Zeiten erscheinen die infizierten Pferde oft normal.)
- Appetitlosigkeit, Schwäche, Zittern, schwankender Gang
- Angelaufene Gliedmaßen bzw. Flüssigkeitsansammlung (Ödeme) am Unterbauch oder Schlauch u. dadurch bedingte Schwellungen
- Abmagerung, Konditionsverlust
- Gelbe bis blasse Schleimhäute
- Punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten
Diagnose
Durch den sog. „Coggins-Test“ erfolgt ein Nachweises von spezifischen Antikörpern im Blut. Bei positivem Coggins-Test wird das Pferd als infiziert betrachtet. Bis 14 Tage nach der Infektion, sind oft noch keine Antikörper nachweisbar. Deshalb wird nach ca. 3 Wochen eine erneute Blutprobe entnommen um eine sichere Gesundheits-Diagnose zu stellen.
Behandlung
Eine Behandlung gibt es nicht und ist auch nicht erlaubt. Ein Ausbruch von EIA oder der Verdacht hierauf muss dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Da infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben, stellen sie eine große Infektionsgefahr dar, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen zeigen. Betroffene Pferde müssen deshalb getötet werden.
Grundlage dafür ist die staatliche Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1845), welche derzeit aktualisiert wird.
Verdächtige Tiere müssen von Orten, an denen Ansteckungsgefahr für andere Equiden besteht, ferngehalten werden. Zudem werden Blutuntersuchungen durchgeführt.
Prophylaxe
- Sauberkeit im Stall
- Vermeiden vom gemeinsamen Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten, da über Hautabschürfungen Sekrete ausgetauscht werden könnten
- Insektenvermehrung einschränken, Insekten abwehrende Mittel oder Fliegendecken verwenden
- Aufstallung der Pferde 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang kann den Insektenkontakt verringern.
- Pferde aus gefährdeten Gebieten unter Quarantäne stellen
- Pferdekontakte (Turniere, Märkte oder andere Veranstaltungen) vermeiden. Falls unvermeidlich kann ein negativer Coggins-Test eine gewisse Sicherheit bieten.